Träger

Träger der Einrichtung ist die katholische Pfarrgemeinde St. Johannes d. Täufer
Unter Berücksichtigung des hessischen Bildungs- und Erziehungsplan sowie den Bestimmungen des Bistums Fulda formuliert der Träger die Satzung des Kindergartens. Die Satzung informiert die Eltern über das öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnis der Kindertagesstätte, welches im Kindergarten einsehbar ist. Dienstgeber für das Personal ist die katholische Kirchengemeinde, vertreten durch den Verwaltungsrat. Dienstvorgesetzter ist der jeweilige Pfarrer, der bei Verhinderung durch einen Stellvertreter vertreten werden kann. Für den Kindergarten wird als Bindeglied zwischen Verwaltungsrat und Kindergarten ein/e Kurator/in eingesetzt, die den Kindergarten gegenüber dem Verwaltungsrat vertritt.
Für die Kirchengemeinde ist der Kindergarten ein wichtiger Bestandteil ihrer Verkündigungsarbeit. Hier können wesentliche Werte des christlichen Glaubens vermittelt werden. Der Kindergarten nimmt aktiv am Leben der Kirchengemeinde teil.